Krankenversichertenkarte
Bitte bringen Sie als gesetzlich kranken versicherter Patient beim 1. Besuch im Quartal immer Ihre Krankenversichertenkarte mit. Bei uns unbekannten Patienten sind wir ansonsten gezwungen Medikamente oder Heil- und Hilfsmittel auf Privatrezept zu verordnen.
Praxisgebühr
Seit dem 1.Januar 2004 sind wir durch den Gesetzgeber durch das so genannte „Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz“ gezwungen, von Ihnen beim jeweils ersten Praxisbesuch oder einer sonstigen Leistungsanforderung (hierzu zählen auch Hausbesuche, Rezeptanforderungen, telefonische Beratungen, etc.) im Quartal 10,- € einzufordern.
Das Geld verbleibt jedoch nicht bei uns, sondern muss von uns an Ihre Krankenkasse abgeführt werden. Wir haben davon lediglich den Verwaltungsaufwand!
Die Zahlung ist nicht erforderlich, wenn Sie einen Überweisungsschein eines anderen Arztes mitbringen (da Sie ja dann die Gebühr schon dort entrichten mussten). Sollten wir die erste Praxis sein, die Sie im laufenden Quartal aufsuchen, erhalten Sie von uns bei Bedarf auch gerne Überweisungsscheine für alle anderen von Ihnen benötigten Ärzte.
Erstuntersuchung
Patienten, die zur Erstuntersuchung kommen, erhalten nach der Erhebung der Anamnese (Vorgeschichte) und der körperlichen Untersuchung - falls erforderlich - ihre jeweiligen Termine für weitere notwendige Maßnahmen (z.B. Labor, Ultraschall, EKG, Röntgen, Endoskopie, etc.).
Auftragsleistungen
Patienten mit gezieltem Untersuchungsauftrag durch Ihren Hausarzt (z.B. Gastroskopie) müssen sich nach der hier erfolgten Untersuchung wieder bei Ihrem Hausarzt vorstellen. Dieser erhält von uns umgehend einen ausführlichen Befundbericht und übernimmt die weitere Behandlung.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Diese Bescheinigungen werden in unserer Praxis grundsätzlich und immer nur nach entsprechender Untersuchung ausgestellt und nicht rückdatiert (nur in begründeten Ausnahmefällen bis zu maximal 2 Tagen).
Medikamentenhotline
Sie haben ab sofort die Möglichkeit die von Ihnen
benötigten Dauermedikamente oder notwendigen
Überweisungen zu anderen Fachärzten über einen
Anrufbeantworter telefonisch zu bestellen. Die
Rufnummer der Medikamentenhotline lautet:
0209- 9569384
Die bis 12 Uhr bestellten Rezepte können Sie nachmittags ab 15:00 in der Praxis abholen. Rezepte, die Sie am Nachmittag angefordert haben, liegen am nächsten Vormittag für Sie bereit. Bei bisher nicht verordneten Medikamenten bitten wir um vorherige persönliche Rücksprache.
Nennen Sie nach dem Signalton am Ende der Ansage bitte deutlich Ihren Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum. Vermeiden Sie bitte längere Sprechpausen. Geben Sie bitte dann das (oder die) von Ihnen gewünschte(n) Medikament(e) an: Nennen Sie bitte deutlich den Präparatenamen (z.B. Aspirin 500 Tabletten) und die gewünschte Packungsgröße (z.B. 100 Tbl.)
ACHTUNG: Die Medikamentenhotline ist ausschließlich zur Anforderung von Rezepten und Überweisungen vorgesehen, nicht aber für Terminvergaben oder sonstige Nachfragen.
Falls Sie es wünschen, können Sie Medikamente und/oder notwendige Überweisungen auch per Fax unter der Nummer 0209-397570 auf diesem Formular anfordern:
Medikamentenhotline-Formular Download
Wiederholungsrezepte und Überweisungen
Wiederholungsrezepte und Überweisungen können auch telefonisch (0209/32394 oder 33260) oder per Fax (0209/397570) bestellt werden. Bitte schicken Sie uns hierfür keine E-Mail, da diese im Allgemeinen nur einmal täglich gelesen wird.
Hausbesuche
Wenn Sie aufgrund Ihres Zustandes nicht in die Praxis kommen können und einen Hausbesuch benötigen, vereinbaren Sie diesen bitte möglichst in der Zeit zwischen 08:00 und 13:00. Bitte geben Sie meinen Mitarbeiterinnen immer folgende Informationen an:
- Wer ist krank?
- Welche Beschwerden bestehen?
- Seit wann?
- Wie hoch ist das Fieber?
- Was haben Sie bisher selbst unternommen (z.B. Medikation)?
- Ihre Adresse und Telefonnummer (falls uns nicht bekannt)?
- Ist sofort ein Notbesuch erforderlich?
Bitte beachten Sie: Versuchen Sie, wenn irgend möglich, doch in unsere Praxis zu kommen. Hier können wir Sie in jedem Fall erheblich besser versorgen, weil alle erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Telefonische Befundabfragen
Wir bitten Sie telefonische Anfragen bezüglich von Untersuchungsergebnissen ausschließlich in der Zeit von 12:45 bis 13:00 vorzunehmen. Wir haben diese Zeiten hierfür reserviert um uns in den Sprechstundenzeiten ungestört Ihren Problemen widmen zu können.
Datenschutz
Aus Datenschutzgründen sollten Krankheitsbezogene Gespräche in Gegenwart Dritter grundsätzlich unterbleiben. Bitte haben Sie also Verständnis, wenn ich mich zur Behandlung vor wartenden Mitpatienten im Flur oder an der Anmeldung nicht äußere.
Patientenunterlagen
Patientenunterlagen, die wir Ihnen im Original (auch Röntgenbilder) für andere Ärzte in Praxis oder Krankenhaus mitgeben, müssen wir unbedingt wieder zurückerhalten. Wir sind verpflichtet Ihre Befunde mindestens 10 Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung zu archivieren. Bitte achten Sie selbst darauf, dass man Ihnen diese mitgegebenen Unterlagen wieder aushändigt. Wenn immer möglich geben wir Ihnen jedoch Kopien bzw. Computerausdrucke mit um Sie von dieser Aufgabe zu entlasten. |